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Patientenrechtegesetz
Patientenrechtegesetz Kurzkommentar für die Praxis Das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz (PatRG) erweitert die dienstvertraglichen Vorschriften des BGB und ändert Bestimmungen im SGB V, in der Patientenbeteiligungsverordnung, dem Krankenhausfinanzierungs- und Vertragsarztgesetz. In der Hauptsache enthält das Gesetz in das BGB als §§ 630a bis 630h einzufügende Normen, die den medizinischen Behandlungsvertrag kodifizieren. Diese Neuregelungen bilden größtenteils bereits als ...

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